Allgemeine Geschäftsbedingungen
Letzte Aktualisierung: Februar 2026
1. Geltungsbereich und Vertragspartner
(1) Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen YESS-Solutions, Sandgrubenstraße 15c, 74579 Fichtenau, und ihren Kunden, soweit diese Unternehmer im Sinne von § 14 BGB sind (B2B).
(2) Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, wenn YESS-Solutions ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zustimmt.
2. Leistungsgegenstand
(1) YESS-Solutions erbringt Entwicklungs- und Beratungsleistungen, insbesondere im Bereich Embedded Systems, Hardware- und PCB-Design sowie Firmware-Entwicklung.
(2) Art und Umfang der Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot, der Leistungsbeschreibung oder dem Einzelvertrag.
3. Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Der Kunde stellt alle zur Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen, Testumgebungen und Ansprechpartner rechtzeitig und vollständig zur Verfügung.
(2) Verzögert sich die Leistungserbringung aufgrund unzureichender Mitwirkung des Kunden, verlängern sich vereinbarte Fristen entsprechend; Mehraufwände werden nach den vereinbarten Stundensätzen vergütet.
4. Vergütung und Zahlungsbedingungen
(1) Die Vergütung erfolgt nach Zeitaufwand oder als Festpreis gemäß Angebot zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.
(2) Rechnungen sind, sofern nichts anderes vereinbart, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig.
(3) Der Kunde hat nur bei unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen ein Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrecht.
5. Rechte an Arbeitsergebnissen
(1) Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wird, räumt YESS-Solutions dem Kunden an den individuell erstellten Arbeitsergebnissen ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht zum vertraglich vereinbarten Zweck ein.
(2) Vor vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung stehen dem Kunden nur widerrufliche, einfache Nutzungsrechte zu.
6. Gewährleistung
(1) Handelt es sich um einen Werkvertrag, richtet sich die Gewährleistung nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes geregelt ist.
(2) Die Gewährleistungsfrist für Mängel beträgt 6 Monate ab Abnahme, es sei denn, es handelt sich um zwingende Haftungsfälle (z.B. Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit).
7. Haftung
(1) YESS-Solutions haftet bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet YESS-Solutions nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
(3) Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Haftung für entgangenen Gewinn, Produktionsausfall und sonstige mittelbare Schäden ist ausgeschlossen, soweit nicht zwingendes Recht entgegensteht.
(4) Eine etwaige Haftungshöchstgrenze kann im Angebot projektspezifisch vereinbart werden.
8. Vertraulichkeit
(1) Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen zeitlich unbegrenzt geheim zu halten und nur zur Vertragserfüllung zu verwenden.
9. Datenschutz
(1) YESS-Solutions verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzgesetze, insbesondere der DSGVO und des BDSG.
(2) Weitere Informationen ergeben sich aus der jeweils aktuellen Datenschutzerklärung von YESS-Solutions.
10. Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist, soweit gesetzlich zulässig, Crailsheim.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.